Hilfe im Trauerfall

Man lebt zweimal,
das erste Mal in der Wirklichkeit,

das zweite Mal in der Erinnerung.

(Honoré de Balzac)

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Als verlässlicher Begleiter auf dem letzten Weg stehen wir Ihnen im Trauerfall zur Seite.

Ein Trauerfall gehört sicher zu den emotional belastendsten Momenten, die man als Mensch erleben kann. Oft ist es schwierig, hier die richtigen Worte und den richtigen Umgang zu finden. Als Bestatter ist es unser Anspruch, dieser außergewöhnlichen Situation gerecht zu werden. Wir stehen im Trauerfall mit Rat und Tat zur Seite. Durch die Gestaltung eines würdevollen Abschieds möchten wir den Hinterbliebenen helfen, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen.

Unser Bestattungsunternehmen wurde 1952 gegründet und wird heute in dritter Generation von Inhaber Nils Göttert geführt. Wir bieten wir Ihnen Unterstützung in familiärer Atmosphäre und übernehmen für Sie alle Formalitäten. Wir kümmern uns für Sie um Organisation von Bestattung und Trauerfeier und gestalten mit Ihnen einen würdigen Abschied.

Natürlich beraten wir Sie auch umfassend zu den verschiedensten Bestattungsvarianten., zum Thema Bestattungsvorsorge und Patientenverfügung.

Leistungen im Überblick:

  • Rat und Hilfe im Trauerfall
  • Erledigung aller Formalitäten
  • Erdbestattungen
  • Feuerbestattungen
  • Seebestattungen
  • Beisetzungen im Friedwald
  • anderen mögliche Formen der Bestattung
  • Beratung/Abschluss zu Bestattungsvorsorge und Patientenverfügung
  • Digitaler Nachlass
  • Alle anderen Anliegen Rund um das Thema Trauer und Abschied.

Hilfestellung: Was im Trauerfall zu tun ist

Benachrichtigen Sie den Hausarzt oder seine Vertretung über den Todesfall, damit eine Leichenschau durchgeführt werden kann. Ist niemand erreichbar, hilft der Notdienst weiter (Tel.:116 117).

Handelt es sich um einen Sterbefall in einem Senioren- oder Pflegeheim, wird dies durch Pflegepersonal und Verwaltung übernommen.

Der Arzt erstellt die Todesbescheinigung, die er für den Bestatter beim Verstorbenen zurüklassen muss. Erst nach Ausstellung der Todesbescheinigung dürfen wir Verstorbene abhohlen.

Wichtig zu wissen: In Rheinland-Pfalz kann der Verstorbene bis zu 36 Stunden nach dem Todeszeitpunkt in der Wohnung verbleiben.

Kontaktieren Sie uns nach dem Sterbefall baldmöglichst (06786/1610). Das weitere Vorgehen können wir dann in aller Ruhe besprechen. Wir stehen in Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite, Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung als Bestattungsbetrieb in dritter Generation.

Hinweis zur Erreichbarkeit:
Für Bestasttungsfälle sind wir selbstverständlich auch außerhalb der Öffnungszeiten der Schreinerei telefonisch erreichbar. Wenn das Büro nicht besetzt ist, werden Anrufe auf die Festnetznummer automatisch auf eine Mobilnummer umgeleitet. Sollte hier gerade niemand erreichbar sein, sprechen Sie uns bitte eine Nachricht auf den Anrufbeantworter, wir rufen dann schnellstmöglich zurück.