Grundsätzlich wird im Bestattungswesen zwischen der Erd- und der Feuerbestattung unterschieden. Innerhalb dieser beiden Formen gibt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, zu denen wir hier einen kleinen Überblick geben möchten.
Wenn Sie weiterführende Informationen oder Fragen zu den verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten haben, stehen wir Ihnen gerne in Form eines kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgesprächs zur Seite, gerne auch telefonisch oder per Videokonferenz an.
Erdbestattung
Die Erdbestattung zählt immer noch zu den meist gewählten Bestattungsformen in Deutschland. In einem hölzernen Sarg wird der Verstorbene in einem Erdgrab beigesetzt. Zu beachten ist hierbei, dass in Rheinland-Pfalz die Erdbestattung innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen muss.
Auf vielen Friedhöfen werden verschiedene Grabformen für eine Erdbestattung angeboten. Man unterscheidet folgende Grabarten:
- Reihengrab: Einzelne Grabstelle mit einheitlicher Größe für einen Sarg, weitere Beisetzungen sind auf der Grabstelle nicht möglich. Eine Ausnahme ist die Beisetzung einer Urne.
- Wahlgrab: Die Lage und Größe des Grabes kann selbst bestimmt werden. Das Wahlgrab kann als Einzel-, Doppel- oder Familiengrab angelegt werden.
- anonymes Erdgrab
- pflegefreies Erdgrab mit Grabstein/Namenstafel
Feuerbestattung
Die Feuerbestattung hat heute die Erdbestattung als häufigste Form der Bestattung abgelöst. Die/der Verstorbene wird in einem Krematorium eingeäschert. Anschließend erfolgt die sogenannte Urnenbeisetzung, abgekürzt auch einfach Beisetzung genannt.
Wir arbeiten zusammen mit dem Krematorium in Hermeskeil, das auf seiner Internetseite auch ausführlich zum Thema Feuerbestattung informiert:
https://www.ignarium.de/informationen-fuer-angehoerige
Das Krematorium übernimmt die Einäscherung der sterblichen Überreste. Das Krematorium Hermeskeil ist sehr darauf bedacht, dem Vorgang der Einäscherung einen würdigen Rahmen zu geben. Auf Wunsch können Trauernde der Einäscherung beiwohnen.
Nach der Einäscherung erfolgt die Urnenbeisetzung. Meist wird die Urne in einem (Erd-) Urnengrab beigesetzt. Das Urnengrab kann auch als Doppelgrab angelegt werden. Oft unterscheidet es sich trotzdem in der Größe nicht vom einzelnen Urnengrab, da die Urnen übereinander beigesetzt werden. Auch gibt es wie bei der Erdbestattung die Möglichkeit, ein pflegefreies Urnengrab mit Grabstein/Namenstafel oder ein anonymes Urnengrab zu wählen. Dies ist auf den meisten Friedhöfen um Umkreis möglich. Außerdem bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Krematorium Hermeskeil zwei Arten der anonymen Beisetzung an, über die Sie hier mehr Infos bekommen.
Immer öfter wird die Beisetzung der Urne im Friedwald, Ruheforst oder im Rahmen einer Naturbestattung vorgenommen. Auch hier braucht das Grab keine Pflege. Gerne verweisen wir hier auf den RuheForst® Hunsrück bei Niederhosenbach:
https://www.hunsruecker-ruheforst.de
Es gibt weitere Formen der Urnenbeisetzung, die wir hier kurz vorstellen wollen:
- Urnenwand (Kolumbarium)/ Urnenstele: Die Urne wird in einer überirdischen Urnenkammer beigesetzt. Die Urnenkammer ist eine preiswert Alternative zum Urnengrab. Sie kann mit einer Steinplatte verschlossen werden, bleibt teilweise aber auch offen oder wird nur mit einer Glasplatte verschlossen. So bleibt die Urne sichtbar. Eine Urnenwand bietet z.B. der Friedhof Almerich in Idar-Oberstein. Im Gegensatz zur Urnenwand bietet die Urnenstehle nur Platz für eine oder eine begrenzte Anzahl an Urnen.
- Seebestattung: Die sterblichen Überreste werden in einer biologisch abbaubaren Urne auf offener See zu Wasser gelassen. Die Hinterbliebenen, die an der letzten (Schiffs-)Reise der/des Verstorbenen natürlich teilnehmen können, erhalten eine Karte, auf der der genaue Ort der Beisetzung vermerkt ist.
- Aschestreuwiese: Einige Friedhöfe bieten die Möglichkeit, die Asche der/des Verstorbenen auf einer extra dazu angelegten Wiese zu verstreuen. Diese Bestattungsform erfolgt meist auch anonym.
In Deutschland aufgrund des Friedhofszwangs nicht zugelassen, bei Überführung der Urne ins benachbarte Ausland aber möglich sind außerdem folgende Beisetzungsarten:
- Flugbestattung / Luftbestattung: Die Asche der/des Verstorbenen wird aus einem Flugzeug oder Heißluftballon verstreut (möglich in Frankreich, Tschechien, Schweiz, Holland)
- Diamantbestattung: Aus einem Teil der Asche entsteht im Rahmen des Veredelungsverfahrens ein Diamant, der den Hinterbliebenen als dauerhaftes Erinnerungsstück bleibt. Die restliche Asche wird auf herkömmliche Art beigesetzt (möglich in Schweiz, Holland)
- Almwiesenbestattung: Die Almwiesenbestattung wird in den Schweizer Alpen angeboten. Die Asche wird frei unter Blumen beigesetzt, auf einen Grabstein wird verzichtet
- Felsbestattung: Die Uren wird an einem Fels verstreut oder beigesetzt (möglich in der Schweiz)
Natürlich gibt es auch im Bestattungswesen neue Bewegungen und Entwicklungen. In Schweden etabliert sich gerade eine Art von Kompostierverfahren als ökologische Alternative zur Einäscherung. In Amerika ist es möglich, einen Teil der Asche Verstorbener mittels Rakete in Weltraum zu befördern.
Neues Bestattungsgesetz für RLP:
Derzeit arbeitet die rheinland-pfälzische Landesregierung an einem neuen Bestattungsgesetz. Eine entsprechende Gesetzesnovelle wurde bereits vom Ministerrat gebilligt. Die abschließende Entscheidung trifft der Landtag voraussichtlich im Frühjahr 2025.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Angehörige dürfen die Asche ihrer Toten bald im Fluss bestatten, in der Urne im Regal stehen haben oder als Diamant um den Hals tragen. Auch Auch Bestattungen im Leichentuch sollen grundsätzlich erlaubt werden.
Mehr Infos: