Die Bestattungsvorsorge befasst sich mit folgenden Themenbereichen:
- Bestattungsvorsorge
- Bestattungsverfügung
- Patientenverfügung
- Digitaler Nachlass
Im folgenden haben wir kurz die wichtigsten Infos zu diesen Themen für Sie zusammengefasst. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich, aufgrund der momentanen Situation natürlich auch per Telefon oder Videokonferenz.
Bestattungsvorsorge:
Im Rahmen der Bestattungsvorsorge bieten wir Ihnen an, die Unkosten für eine nach Ihren Wünschen gestaltete Bestattung auf ein Treuhandkonto einzuzahlen. Das Treuhandkonto richten wir für Sie ein. Es wird von unserem Partner BT BestattungsTreuhand GmbH sicher verwaltet.
Bestattungsverfügung:
Die Bestattungsverfügung regelt den genauen Ablauf der Bestattung. So kann sichergestellt werden, dass die Wünsche der/des Verstorbenen auch umgesetzt werden. Da ein Testament meist erst einige Tage bis Wochen nach Eintritt des Todes geöffnet wird, kann die Bestattung nicht im Testament geregelt werden. Gerne stehen wir Ihnen bei der Erstellung einer auf Sie zugeschnittenen Bestattungsverfügung zur Seite.
Patientenverfügung:
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.
Mehr Infos zur Patientenverfügung erhalten Sie auf: bundesgesundheitsministerium.de
Wir stellen Formulare zur Patientenverfügung bereit, die wir auch gerne mit Ihnen durchgehen. Allerdings können wir natürlich keine medizinischen Ratschläge geben. Sinnvoll ist es daher in jedem Fall, die Patientenverfügung auch mit dem Hausarzt zu besprechen.
Digitaler Nachlass:
Wir hinterlassen mittlerweile alle immer mehr digitale Spuren, ob nun online abgeschlossene Mitgliedschaften, Seiten auf Sozialen Netzwerken, Cloud-Dienste oder das eigene E-Mail-Konto. Im Rahmen der Bestattungsvorsorge wird es also immer wichtiger, sich Gedanken darüber zu machen, wie mit dem eigenen digitalen Nachlass umgegangen werden soll. In diese Überlegungen einbeziehen sollte man auch den physischen digitalen Nachlass, also Computer, Smartphone, Tablet und andere technische Geräte. Sie können im Vorfeld regeln, was mit den Daten auf diesen Geräten nach Ihrem Tod passieren soll. Aber auch im Rahmen dieser Überlegungen gilt natürlich: Geben sie Ihre privaten Passwörter niemals an Dritte weiter! Wir helfen gerne dabei, eine auf Sie zugeschnittene Lösung zu finden.
Immer mehr Digitale Anbieter ermöglichen es den Kunden auch, in den persönlichen Einstellungen festzulegen, was nach dem eigenen Tod mit dem Account passieren soll.
Die Verbraucherzentrale NRW hat zum Thema zwei nützliche Videos erstellt, auf die wir an dieser Stelle verweisen möchten:
Mehr Infos hierzu finden sich auch auf der Seite der Bundesregierung.